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KI-Inhalts-Prüfung
§
Rechtlicher Hinweis: Seit dem 2. August 2026 schreibt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act)
vor, KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte in bestimmten Fällen zu kennzeichnen. Das betrifft vor allem
Deepfakes sowie KI-generierte Bilder, Videos und Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Für redaktionell
geprüfte Inhalte mit benannter verantwortlicher Person gelten Ausnahmen. Für die sichtbare Kennzeichnung stellt
die EU-Kommission kostenlose Symbole bereit ("AI", "AI GENERATED", "AI MODIFIED"), verpflichtend ist die
Nutzung dieser Symbole nicht, ein sichtbarer Text-Hinweis reicht aus. Dieses Werkzeug liefert Anhaltspunkte auf
Basis von Metadaten und Textmustern, keine rechtsverbindliche Einstufung. Für eine verbindliche Bewertung wende
dich an eine Rechtsberatung.
Bild hochladen und auf KI prüfen
Zusätzlich zur URL-Prüfung: einzelnes Bild direkt hochladen, ohne dass es online stehen muss.
Bild kennzeichnen
Beliebiges Bild hochladen und mit einem sichtbaren KI-Hinweis versehen. Verarbeitung läuft nur auf diesem Server, das Bild wird direkt zum Download angeboten.